DDC Landesgruppe Westfalen

Zuchtzulassung

Alle für eine Zuchtverwendung vorgesehenen Tiere sind rechtszeitig vorher auf einer Zuchtzulassungsveranstaltung (ZZL) des DDC zur Beurteilung vorzustellen.
* Das Mindestalter beträgt für Rüden und Hündinnen 18 Monate
* Der DNA-Test muss zum Zeitpunkt der Zuchtzulassungsprüfung
vorliegen. Die Blutprobe ist durch den entnehmenden Tierarzt
direkt an das Zuchtbuchamt einzusenden.
Die weiteren Voraussetzungen sind in der Durchführungs-
Bestimmung zur Zuchtzulassungs- und Körordnung festgelegt.
* Der HD – Befund muss vor der Veranstaltung in der
Ahnentafel eingetragen sein.
* Die Original-Ahnentafel des Hundes muss am Veranstaltungstag vorliegen.
* Gebühr: € 25,00
Meldungen und nähere Information bei dem LG-Zuchtwart:

SUSANNE BAUNE

baune@@ddc-lg-westfalen.de

Breite Str. 139
48231 Warendorf
Tel: +49 (0) 2581 / 632827

 
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